Im Interesse aller sind wir bemüht, Ihnen und allen Besuchern den Olympiaparks einen Zutritt zu ermöglichen, der Ihre Persönlichkeitsrechte wahrt und begrenzen daher Videoüberwachungsmaßnahmen auf das Notwendigste. Dennoch sind wir in der Wahrnehmung unseres Auftrags dazu verpflichtet, bestimmte Bereiche mittels opto-elektronischer Maßnahmen zu überwachen. Dies dient dem Schutz der Besucher ebenso wie dem Schutz der Gebäude im Olympiapark und hilft bspw. blockierte Zufahrten rechtzeitig zu identifizieren und Verantwortliche für Schäden an den Einrichtungen des Olympiaparks zu identifizieren. Der Zugang zu Videobeobachtungs-Monitoren ist lediglich befugten Personen möglich, die zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ein Zugriff auf aufgezeichnete Videodaten erfolgt streng reglementiert unter strengen Zweckbindungsrichtlinien und mittels mehrstufigem Berechtigungskonzept.