Presse


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, dass Sie sich für den Olympiapark, für seine Veranstaltungen und vielseitigen Angebote interessieren.

Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, über die schon umfassenden Informationsseiten unserer Homepage hinaus, sich schnell im Olympiapark zurecht zu finden. So nennen wir Ihnen wichtige Ansprechpartner, Sie erfahren, wie Sie sich für Veranstaltungen akkreditieren oder Dreh- und Fotogenehmigungen bekommen können.

Natürlich stehen wir Ihnen gerne bei weiterführenden Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Kohler
Leitung Stabsstelle Kommunikation & Digitale Medien


Ansprechpartner:innen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Leitung/Pressesprecher

Tobias Kohler
Tel. +49 89 30 67-2017
presse@olympiapark.de
 
Stellv. Leitung

Alice Kilger
Tel. +49 89 30 67-2016
presse@olympiapark.de


 
Zutrittsregelung Olympiaturm/Olympiastadion

Die kostenfreie Auffahrt auf den Olympiaturm und der Zutritt zum Olympiastadion sind nur nach vorheriger Anmeldung bei der Stabsstelle Kommunikation/Digitales möglich. Sollten Sie die beiden Locations aus redaktionellen Gründen besuchen wollen, melden Sie sich bitte wochentags per E-Mail oder telefonisch unter: presse@olympiapark.de bzw. Tel. +49 89 / 30 67 2017 /-2016 an.

In dringenden, nicht vorhersehbaren Ausnahmefällen am Wochenende, können Sie sich telefonisch unter folgender Telefonnummer melden: Tobias Kohler +49 172 / 861 87 11.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kassenkräfte vor Ort Ihnen keinen Zutritt ohne die Zustimmung der Stabsstelle Kommunikation & Digitale Medien gewähren können.


Akkreditierungen

In der Regel übernimmt die Stabstelle Kommunikation & Digitale Medien ausschließlich die Presseakkreditierung bei Eigen-Veranstaltungen der Olympiapark München GmbH (z.B. MASH, Sommernachtstraum) oder bei Kooperationsveranstaltungen.

Akkreditierungen für Fremdveranstaltungen (z.B. bei Konzerten) müssen bei der:dem jeweiligen Veranstalter:in beantragt werden. Die jeweilige:n Veranstalter:in können Sie dem Veranstaltungskalender entnehmen.

Wenn Sie sich für eine Veranstaltung der Olympiapark München GmbH akkreditieren möchten, informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten unserer Eigenveranstaltungen bzw. senden Sie uns bitte rechtzeitig eine Akkreditierungsanfrage per E-Mail an presse@olympiapark.de sowie eine Kopie Ihres Presseausweises zu. Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben an, für wen Sie berichten und ggf. die genaue Personenzahl.


Foto- und Drehgenehmigungen

Foto- und Drehgenehmigungen können Sie bei unserer Veranstaltungsabteilung beantragen, bitte stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail an: drehgenehmigungen@olympiapark.de

Ihre Ansprechpartnerinnen sind: 

Claudia Costa
Tel. +49 89 30 67-2001
E-Mail: costa@olympiapark.de 

Marilena Hofmann
Tel. + 49 89 30 67-2326
E-Mail: hofmann@olympiapark.de 

Manuela Tontsch
Tel. +49 89 30 67-2023
E-Mail: tontsch@olympiapark.de

Klara Rebers
Tel. +49 89 30 67-2025
E-Mail: rebers@olympiapark.de


 Kurzfristige Foto- bzw. Drehgenehmigungen können nur in absoluten Ausnahmefällen ausgestellt werden.

Zum Prüfen der Möglichkeiten bzw. zum Ausstellen der Foto- bzw. Drehgenehmigung benötigen wir folgende Informationen:

  • Datum + Uhrzeit
  • Ort – wo konkret im Olympiapark möchten Sie die Aufnahmen durchführen.
  • Verwendungszweck - wo konkret wird das Material verwendet. Bitte beachten Sie, dass es ausschließlich zu diesem angegebenen Zweck verwendet werden darf.
  • Anzahl der teilnehmenden Personen während der Aufnahmen.
  • Ansprechpartner vor Ort mit einer Handynummer.
  • Anschrift auf welche Firma / Person die Genehmigung ausgestellt werden soll.

Bitte beachten Sie, dass das Aufsteigenlassen von Drohnen auf dem Gelände Ohne Genehmigung gegen die Freianlagenordnung des Olympiaparks verstößt. Im Fall der Anfertigung von Video- oder Fotoaufnahmen durch Drohnen und deren öffentliche Zugänglichmachung (z.B. auf Social Media-Kanälen) ohne Dreh-/Fotogenehmigung der Olympiapark München GmbH drohen zudem Verstöße gegen das Urheber- und Datenschutzrecht. Wir werden derartige Rechtsverletzungen verfolgen und weisen Sie hiermit darauf hin, dass Sie im Fall solcher Verstöße mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen, wie z.B. der Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen, rechnen müssen.